Vorweg, was viele Patienten nicht wissen, Sie können auch ohne ärztliche Verordnung physiotherapeutische Leistungen in Anspruch nehmen. Die Zusatzqualifikation „Heilpraktiker für Physiotherapie" erlaubt uns, Diagnostik und Therapie selbstständig durchzuführen mit vielen Vorteilen für unsere Patienten.
Um sich Heilpraktiker für Physiotherapie nennen zu dürfen, muss vorher die Ausbildung zum Physiotherapeuten absolviert werden. Diese Ausbildung endet mit einem Staatsexamen.
Der „Heilpraktiker für Physiotherapie“ setzt somit die Ausbildung zum Physiotherapeuten voraus! Nach einer zusätzlich bestandenen Prüfung wird dann die Erlaubnis zur berufsmäßigen Ausübung heilkundlich-physiotherapeutischer Tätigkeit ausgehändigt (Heilpraktiker für Physiotherapie).
Es gibt mittlerweile unterschiedliche Heilpraktiker-Ausbildungen:
1. Heilpraktiker bzw. medizinischer Heilpraktiker oder auch der
„große“ Heilpraktiker
2. Heilpraktiker für Psychotherapie
3. Heilpraktiker für Physiotherapie, oder auch sektoraler Heilpraktiker
Seit 2009 Heilpraktiker für Physiotherapie
Seit 2009 ist die eigenständige Ausübung der Physiotherapie ohne ärztliche Weisung möglich. Dies gilt für alle physiotherapeutischen Verfahren und alle Krankheitsbilder, die zu unserem Aufgabenbereich gehören.
Vorteile Heilpraktiker für Physiotherapie
Dadurch dass wir nicht an ärztliche Vorgaben gebunden sind, können wir die Dauer und Anzahl der Behandlungen freier gestalten - so, wie es zu den Bedürfnissen unserer Patienten passt.
Außerdem:
- Kein langes Warten auf Arzttermine.
- Durch den Direktzugang können Patienten mit akuten Beschwerden zeitnah behandelt werden.
- Freiere Wahl und Kombination geeigneter Therapieverfahren.
- Untersuchung, Beratung, Behandlung aus einer Hand.
- Alle Fragen können mit den Behandlern in einer Praxis geklärt werden.
Kassenzulassung
Der Heilpraktiker für Physiotherapie darf frei entscheiden, ob er eine Kassenzulassung (Abrechnung über gesetzliche Krankenkasse) beantragen möchte oder nicht. Hat er eine Kassenzulassung kann er Verordnungen vom Arzt abrechnen, ansonsten geht das nicht und der Patient ist Selbstzahler. Eine Ausnahme sind Patienten, die privat versichert sind.
Für eine Kassenzulassung muss der Heilpraktiker für Physiotherapie bestimmte Voraussetzungen bezüglich Praxisräume erfüllen.
-HPPraxis Bettina Eilts- Ich habe bewusst keine Kassenzulassung beantragt! Sie sind bei mir Selbstzahler.
Ich darf als Heilpraktikerin auch ohne ärztliche Verordnung meine Therapien anbieten.
-kein langes Warten auf Arzttermine.
-durch den Direktzugang kann dem Patienten mit akuten Beschwerden eine schnelle Hilfe angeboten werden.
-Untersuchung, Beratung und Behandlung aus einer Hand.
-Methodenvielfalt
-Dauer und Anzahl der Behandlung können frei gestaltet werden.
-alle Fragen bezüglich Beschwerdebild können in einer Praxis geklärt werden.
HPPraxis Bettina Eilts, Neustädter Wall 6, 26427 Esens
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